Monitoring Trustee

Auflagen der Kartellbehörden bei geplanten Unternehmenszusammenschlüssen können beispielsweise die Abgabe von Marken, Unternehmensbeteiligungen oder Produktionsstandorten beinhalten. Häufig verfügen die Kartellbehörden dabei auch die Einbeziehung eines Monitoring Trustee (Veräußerungstreuhänders). Unsere Unabhängigkeit und Referenzen prädestinieren uns als Monitoring Trustee auch für Ihren Fall.